Wir wollen schon früh die beste Bildung für unsere Kinder ermöglichen und für Eltern echte Wahlfreiheit schaffen. Das Recht auf Kinderbildung und Kinderbetreuung ist dabei ein ambitionierter, aber realistischer Ausbauplan. Jedes Kind ab dem zweiten Geburtstag soll bedarfsgerecht einen Platz erhalten, wenn es einen braucht und gemeinsam mit Gleichaltrigen beste Bildung erfahren.
Bildung und Kinderbetreuung sind ein Schwerpunkt der schwarz-roten Landesregierung, hier investiert man zielgerichtet viel Geld. Das Land hat 2024 allein rund 57 Millionen Euro in den Ausbau der Infrastruktur für Betreuungs- und Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Bildungszentren, Volksschulen) investiert und mit rund 150 Millionen Euro die laufenden Personalkosten der Gemeinden und Träger gefördert.
Tirol freut sich im Regierungsprogramm über wesentliche Passagen und sieht sich dadurch im eigenen Kurs bestätigt:
- Für eine Qualitäts- und Ausbau-Offensive im Bereich der Elementarpädagogik (Kinderbildung und -betreuung) stellt der Bund ab 2026 ein zusätzliches Ressourcenpaket zur Verfügung. Dieses ist gekoppelt an hohe bundesweite Qualitätsstandards (mit Übergangsfristen), einen Stufenplan zur schrittweisen Senkung der Gruppengrößen und einen Stufenplan zur schrittweisen Umsetzung hin zu einer Garantie auf Vermittlung eines ganztägigen und ganzjährigen Kinderbildungs- und -betreuungsplatzes.
- Verbesserung der Förderung von Plätzen in (betriebsübergreifenden) Betriebskindergärten, bei Betriebstageseltern und in Krippen.
- Österreichweites verpflichtendes 2. Kindergartenjahr (Zweckzuschuss analog zum 1. Kindergartenjahr) in Höhe von 80 Mio. € für 2026 und zusätzlich 20 Mio. € ab 2027 unter Budgetvorbehalt).
Die Bundesregierung setzt auf Tiroler Initiativen.
Unsere Vorreiterposition ist im Regierungsprogramm auf Bundesebene entsprechend abgedeckt. Der Bund will die Vermittlung von Kinderbildungs- und betreuungsplätzen garantieren und folgt damit dem Konzept des Tiroler Rechts auf Kinderbildung und Kinderbetreuung. Zudem soll österreichweit ein verpflichtendes zweites Kindergartenjahr umgesetzt werden. Hierfür ist auch eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes notwendig, um die Gemeinden entsprechend zu unterstützen und zu entlasten.
Das gesamte Kapitel der Kinderbildung und Kinderbetreuung